Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft steht natürlichen Personen offen, die durch ihre Tätigkeit als Wissenschafter, Praktiker oder Politiker einen sachbezogenen Beitrag an die von der Gesellschaft verfolgten Ziele leisten können.

Juristische Personen können der Gesellschaft als Kollektivmitglieder beitreten, wenn ihr Arbeits- und/oder Forschungsbereich auf dem Gebiete der Raumordnung oder der Regionalwissenschaft liegt. Ein Kollektivmitglied ist berechtigt, bis zu sechs Personen seiner Organisation als Mitglieder zu benennen.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Informationen zu den Rechten und Pflichten entnehmen Sie bitte den Statuten.

Wenn Sie Mitglied der ROREP werden möchten, füllen Sie bitte das entsprechende Beitrittsgesuch aus (Einzelmitglied oder Kollektivmitglied) und schicken es an info@rorep.ch.

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